Weiterbildung für Fachkräfte in der Kita

Die vielfältigen und stetig neuen Herausforderungen in unseren Kitas erfordern von allen Beteiligten eine hohe Handlungskompetenz.

Bei uns können Sie sich weiterbilden!

Wir haben Vorträge, Seminare, Workshops und Zertifikationskurse im Programm - online und in Präsenz.
In unseren Veranstaltungen erweitern und reflektieren Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Kompetenzen. Es gibt neue Impulse für die Praxis und Raum für den fachlichen Austausch mit anderen Kursteilnehmenden - alles praxisnah und mit hohem Lern- und Spaßfaktor.

Gut zu wissen: Viele unserer Kursangebote gibt es auch als Teamschulung. Gerne vereinbaren wir für Ihre individuellen Bildungswünsche Termine in Ihren Einrichtungen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Zu den Anmeldebedingungen

Infos und Anmeldung zu den Kursen:
Martina Lübbers und Christiane Hembrock
buergerhof@jfd-rheine.de
05971/91448-190

Ansprechpartnerin und Bildungsberaterin:
Bruni Dierkes-Zumhasch
Brunhilde.Dierkes-Zumhasch@jfd-rheine.de
05971/91448-191
 

 

Hier sind die Angebote der Rubrik:

Kursdetails

Infotreffen: Weiterbildung Fachkraft Kita - Kurs 11

Anmeldung möglich ( 17 Plätze sind frei)
Kursnr. A11.02-03
Beginn Do., 07.11.2024, 17:00 - 18:30 Uhr
Dauer 1 Treffen
Kursort online
Gebühr kostenlos
Teilnehmende 6 - 20

Kursbeschreibung

Zielgruppe: interessierte Fachkräfte, Kitaleitungen oder Trägervertreter

Thema: Bestimmte Berufsgruppen in der Kita können laut neuester KiBiz-Personalvereinbarung (Juni 2023) als sozialpädagogische bzw. weitere Fachkraft eingesetzt werden, wenn sie an einer Qualifizierung mit mindestens 160 Stunden teilgenommen haben.
Diese vom Ministerium für Weiterbildung und Schule und vom LWL anerkannte Qualifizierung richtet sich an Berufsgruppen, die in der Personalvereinbarung benannt wurden.
Das Curriculum der Weiterbildung ist vom Ministerium für Weiterbildung und Schule vom LWL und Landesjugendamt anerkannt.
Nach erfolgreichem Abschluss stellt der jfd ein trägereigenes Zertifikat aus. Bei Vorlage aller weiteren Voraussetzungen kann das Landesjugendamt den Einsatz als sozialpädagogische Fachkraft bzw. weitere Fachkraft zulassen, wenn der Träger dieses im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt beantragt.

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