Spezielle Themen der beruflichen Bildung
Das Bildungszentrum Bürgerhof Schotthock liegt im Herzen des Walshagenparks. Ein buntes Programm soziokultureller Veranstaltungen macht diesen schönen Ort mehr und mehr zu einem lebendigen und vielschichtigen Bildungstreffpunkt.
Einrichtungen, Vereine, Privatpersonen oder Firmen haben die Möglichkeit, mit dem Fachbereich jfd-Bildungsstätte ihre Bildungsideen und -wünsche hier umzusetzen.
Wir setzen mit Ihnen gemeinsam Ihre Fortbildungsideen um oder gestalten mit Ihnen als Kooperationspartner:innen Vorträge, Seminare oder Schulungen. Werden Sie Kooperationspartner in Sachen Bildung!
Infos und Anmeldung zu den Kursen:
Martina Lübbers und Christiane Hembrock
buergerhof@jfd-rheine.de
05971/91448-190
Ansprechpartnerin und Bildungsberaterin:
Bruni Dierkes-Zumhasch
Brunhilde.Dierkes-Zumhasch@jfd-rheine.de
05971/91448-191
Weiterbildung zur Fachkraft in der Kita nach Personalverordnung - Kurs 12
- Präsenz & Online
Kursnr. | Z25-031 |
Beginn | Mo., 05.05.2025, 08:30 - 16:00 Uhr |
Dauer | 22 Treffen |
Kursort | Bürgerhof Saal |
Gebühr | 1495,00 EUR |
Teilnehmende | 8 - 16 |
Kursbeschreibung
Zielgruppe: Diese vom Ministerium und LWL anerkannte 160 Std. (216 Ustd.)-Qualifizierung richtet sich in erster Linie an Berufsgruppen, die in der KiBiz Personalvereinbarung - letzte Fassung 01.07.23 - benannt werden.*Siehe Auszug aus der Personalverordnung
Das Landesjugendamt (LWL) entscheidet über den Einsatz als Fachkraft!!!
Bitte informieren Sie sich vor Antritt der Weiterbildung beim LWL, ob Sie alle weiteren Voraussetzungen für den Einsatz als Fachkraft erfüllen.
Verfahren zur Zulassung als Fachkraft:
Der Träger beantragt beim Landesjugendamt - im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt - die Zulassung als Fachkraft. Bei Vorlage aller weiteren Voraussetzungen kann der Einsatz als sozialpädagogische Fachkraft bzw. weitere Fachkraft zugelassen werden.
Umfang der Weiterbildung:
4 Module/ 20 Tage/ à 8 UStd.
Hospitationen, Praxisarbeit, Kolloquium: insgesamt 7 Tage à 8 UE.
Seminarzeiten: Montag-Freitag von 08:30 bis 16:00 Uhr; Unterricht in 4 Wochen/Blöcken. Unterricht mit Präsenzpflicht (mind. 90 %).
Fehlstunden müssen qualifiziert nachgeholt werden.
Termine in Wochenblöcken: 25.11.-29.11.24; 06.01.-10.01.25; 17.02.- 21.02.25; 24.03.-28.03.25;
Puffertermine/Zusatztermine: 31.03.25/01.02.25
Kolloquium: Mo 19.05. (ca. 14.15 – 18 Uhr) und Di 20.05.25 (8.30- 16.30 Uhr)
Unterrichtstermine in Präsenz: (Änderungen möglich)
25.11.24
28.11.24
07.01.25
09.01.25
17.02.25
20.02.25
24.03.25
25.03.25
27.03.25
Abschluss: 19./20.05.25
Unterrichtstermine online: (Änderungen möglich)
26.11.24
27.11.24
29.11.24
06.01.25
08.01.25
10.01.25
18.02.25
19.02.25
21.02.25
26.03.25
28.03.25
Die Inhalte der Weiterbildung orientieren sich an den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII, §§ 45 ff., dem Kinderbildungsgesetz und den Bildungsgrundsätzen NRW und sind angelehnt an das kompetenzorientierte Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieher:innen an Fachschulen. Das Curriculum der Weiterbildung ist vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, vom LWL und vom Landesjugendamt anerkannt.
Nach erfolgreichem Abschluss stellt der jfd ein trägereigenes Zertifikat aus.
Inhalte im Überblick:
- Modul 1: Berufliches Selbstverständnis; Beziehungen gestalten und pädagogisch handeln (8 Tage à 8 UStd).
- Modul 2: Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag; sozialpädagogische Bildungsarbeit professionell gestalten (6 Tage à 8 UStd.).
- Modul 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern (4 Tage à 8 UStd.).
- Modul 4: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften und Übergänge gestalten sowie im Team agieren (2 Tage à 8 UStd.).
Hospitationen:
- eine Hospitation im Bereich U3 Pädagogik oder Inklusion (1 Tag)
- eine Hospitation nach Wahl zur Vorbereitung auf die Projektarbeit (1 Tag)
Facharbeit: schriftliche Erarbeitung (4 Tage)
Kolloquium: Reflexion der Facharbeit (1 Tag)
*Auszug aus der Personalverordnung
Teil 1: Qualifikation des Personals in Kindertageseinrichtungen
Mit dieser anerkannten 160 Std-Weiterbildung können u.a. folgende Fachkräfte auf Fachkraftstunden eingesetzt werden.
-§ 2 Abs. 2 vierter Punkt: Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben.
-§ 8 Abs. Ausnahmegenehmigung über die Landesjugendämter für den Einsatz als Fachkraft (im Einzelfall)
Teil 2: Maßnahmen im Übergang zum Ausgleich des Fachkräftemangels (tritt am 31.12.2030 außer Kraft)
-§ 10 Abs. 2 dritter Punkt: Personen, die innerhalb der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher den fachtheoretischen Prüfungsteil der Ausbildung vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber im Anschluss daran kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben und somit über keine staatliche Anerkennung verfügen.
-§ 10 Abs. 2: vierter Punkt: Personen mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen, kulturpädagogischen, musikpädagogischen Ausbildung, Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Religionspädagogik oder Bildungswissenschaft.
-§ 12 Abs. 5: Ergänzungskräfte* (Kinderpfleger:innen, Sozialassistent:innen, Heilerziehungshelfer:innen) dürfen auf Fachkraftstunden eingesetzt werde, wenn sie eine dreijährige Berufserfahrung in einer Kindertageseinrichtung vorweisen können. Nach dem Außerkrafttreten* von Teil 2 gemäß § 13 Absatz 2 dürfen diese Personen nur dann weiter auf Fachkraftstunden eingesetzt werden, wenn sie mit der Ausbildung zu einer in § 2 Absatz 2 Nummer 1 genannten Qualifikation (z. B. PIA) begonnen haben.
Die Personalverordnung wurde im Juni 2023 aktualisiert. Infos über Neuerungen sind beim LWL erhältlich oder auf der Seite des Ministeriums NRW unter: RECHT.NRW.DE .