Gemeinsame Erlebnisse für Kinder und Eltern
In unseren Eltern-Kind-Gruppen können Kinder zusammen mit ihren vertrauten Bezugspersonen in einem geschützten, überschaubaren Rahmen erste wichtige Erfahrungen mit Gleichaltrigen sammeln.
Unsere Angebote für Eltern mit Kindern ab einem Jahr sind Eltern-Kind-Gruppen, Turnen und Toben, Loslösegruppen, das Eltern-Kind-Café Krümel und das Eltern-Kind-Café Miteinader.
Ziele der Kursangebote sind:
- vielfältige Erfahrungen für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu ermöglichen
- Kinder in ihren unterschiedlichen Entwicklungsaufgaben zu unterstützen
- alters- und entwicklungsentsprechende Spielanregungen anzubieten
Den Eltern wird genügend Raum für Austausch und Gespräch und zum Knüpfen von Kontakten ermöglicht.
Unsere fachkundigen Spielgruppenleitungen vermitteln Informationen und Wissen zur kindlichen Entwicklung und zur Erziehung.
Eltern erleben und beobachten ihr Kind im Umgang mit Gleichaltrigen und lernen, das Verhalten und die Bedürfnisse besser zu verstehen.
Infotreffen: Weiterbildung Fachkraft Kita - Kurs 12
Kursnr. | Z25-032 |
Beginn | Di., 08.04.2025, 17:00 - 18:30 Uhr |
Dauer | 1 Treffen |
Kursort | online |
Gebühr | kostenlos |
Teilnehmende | 6 - 20 |
Kursbeschreibung
Zielgruppe: interessierte Fachkräfte, Kitaleitungen oder TrägervertreterThema: Bestimmte Berufsgruppen in der Kita können laut neuester KiBiz-Personalvereinbarung (Juni 2023) als sozialpädagogische bzw. weitere Fachkraft eingesetzt werden, wenn sie an einer Qualifizierung mit mindestens 160 Stunden teilgenommen haben.
Diese vom Ministerium für Weiterbildung und Schule und vom LWL anerkannte Qualifizierung richtet sich an Berufsgruppen, die in der Personalvereinbarung benannt wurden.
Das Curriculum der Weiterbildung ist vom Ministerium für Weiterbildung und Schule vom LWL und Landesjugendamt anerkannt.
Nach erfolgreichem Abschluss stellt der jfd ein trägereigenes Zertifikat aus. Bei Vorlage aller weiteren Voraussetzungen kann das Landesjugendamt den Einsatz als sozialpädagogische Fachkraft bzw. weitere Fachkraft zulassen, wenn der Träger dieses im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt beantragt.